(1) Der Verein ist unabhängig sowie politisch und religiös neutral. Er vertritt keine wirtschaftlichen Interessen.
(1) Ziele des Vereins sind:
(1) Der Verein erreicht seine Ziele zum Beispiel durch:
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen und diese unterstützenden, sowie für mildtätige, kirchliche und andere gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
(3) Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Die mit einem Ehrenamt betrauten Mitglieder des Vereins haben nur Anspruch auf Ersatz für tatsächlich erfolgte Auslagen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.