Regeln für Marktfahrten

Hier die aktuellen Lagergrundsätze mit Stand 2011-05-15:

Lagergemeinschaft

  1. Die Gemeinschaft geht vor!

  2. Kämpfe, Hierarchien und mittelalterlicher Umgangston werden gespielt und niemals ausgetragen bzw. ins reale Leben übertragen!

  3. Für jede einzelne Lagerfahrt ist ein Vorstand oder Vorstandsbeauftragter zuständig als Ansprechpartner und Lagerverantwortlicher. Dieser legt die Zeiten zum Laden/Entladen der Fahrzeuge sowie die gemeinsamen Abfahrtszeiten fest. Bei ihm müssen alle Mitglieder ohne eigene Zelte den Wunsch nach Übernachtungsplätzen in den Gemeinschaftszelten anmelden. Alle Mitglieder mit eigenen Zelten müssen ebenfalls einen Platz für ihr Zelt beim Lagerverantwortlichen anmelden, da nicht überall genug Platz für alle Zelte zur Verfügung steht. Gemeinschaftszelte gehen hier vor! Die Verteilung der Zeltplätze erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldung. Bei Anmeldungen an gleichem Termin entscheidet das Los.

  4. Offensichtlich moderne Gegenstände, besonders Verpackungen und Flaschen, müssen während Veranstaltungen stets in den Zelten aufbewahrt werden.

  5. Übernachtungsgäste müssen alle bei der vorherigen Anmeldung vor Teilnahme an einer Marktfahrt mit Lager mit Namen und Verweildauer angemeldet werden, gleich in welchem Zelt diese zu nächtigen gedenken. Eventuelle spontane Übernachtungsgäste vor Ort müssen dies vor Ort beantragen. Daraufhin entscheidet der Vorstand, ob, wie lange und eventuell unter welchen speziellen Bedingungen Gäste im Lager anwesend sein dürfen. Eine größere Anzahl an Tagesgästen (mehr als fünf Personen) muss ebenfalls vorher angemeldet oder vor Ort genehmigt werden. Wer Gäste mitbringt, macht diese auch mit diesen Lagergrundsätzen bekannt.

  6. Für jede Veranstaltung wird gemeinsam ein Raucherbereich festgelegt. Dieser soll sich entweder verdeckt hinter einem der Zelte oder ganz außerhalb des Lagers befinden und für die Besucher nicht einzusehen sein. Innerhalb der Zelte ist Rauchen generell nicht erlaubt. Zum Lagerbereich zählen das eigentliche Feldlager und die unmittelbare Umgebung, insbesondere auch der Bereich direkt vor dem Lagereingang.

  7. Für die Entsorgung jedweden Abfalls sind in einem der Zelte entsprechende Behältnisse oder Mülltüten vor­zusehen. Müll hat im öffentlichen Lagerbereich nichts zu suchen und muss sofort entfernt werden.

  8. Aufräumen im Lager geht prinzipiell vor jedweder Durchführung von oder Teilnahme an anderen Aktionen.

Darstellung und Rollenspiel

  1. Ziel des „Legendären Lagers“ ist die Darstellung mittelalterlichen Lagerlebens ohne Authentizitätswahn, wobei ausdrücklich alle der Zeit des (europäischen und orientalischen) Mittelalters nachempfundenen Kleidungsstile erlaubt sind.

  2. Jedem Vereinsmitglied ist freigestellt, auch mehrere verschiedene Rollen und Charaktere darzustellen. (Die vom Verein verliehenen Wappen, Le­hen und Titel sollen dabei jedoch stets etwas Besonderes bleiben, weshalb außerhalb der Lagerfahrten insbesondere bei vereinsin­ternen Treffen wie z.B. der Königstafel keine anderen Wappen getragen werden sollen. Ausnahmen sind nur gestattet, wenn keine andere Gewandung vorhanden ist). Es wird kein Hochadel dargestellt, da dies absolut unrealistisch wäre. Stellt jemand etwas dar, das nicht ins Bild passt, so kann die Lagergemeinschaft ihn dazu auffor­dern, seine Darstellung zu ändern. In Problemfällen entscheidet der Vorstand, ob eine Darstellung passend ist.

  3. Für jedes Mitglied kann soweit die Kapazitäten dies ermöglichen und nach rechtzeitiger Anmeldung ein Schlafplatz in einem Zelt bereitgestellt werden. De­cken, Liegen, Schlafsäcke werden jedoch nicht gestellt. Dies gilt ebenso für Nahrungsmittel, es sei denn, es wäre ein gemeinsames Einkaufen und/oder eine Versorgung durch Verein oder Veranstalter vorher angekündigt.

  4. Jede Person soll sich bemühen, einerseits ihrer ausgewählten Rolle gerecht zu werden und sich entsprechend zu verhalten, und anderer­seits aber auch ein gruppensoziaes Verhalten an den Tag zu legen. Während des Publikumsverkehrs soll bewusst jede Rolle ausgespielt werden, aber es bleibt auch dann immer nur „Rollenspiel“! Außerhalb der Aufführungszeiten der besuchten Veranstaltung gibt es keine wie auch immer geartete Hierarchie, wenn es um Aufgabenverteilungen innerhalb des Lagers geht.

Essen und Getränke

  1. Falls eine gemeinsame allgemeine Essensplanung stattfindet, kann jedes Mitglied gegen Übernahme der Selbstkosten freiwillig teilnehmen. Alkoholische Getränke werden allerdings im Allgemeinen nicht vom Verein gestellt. Für einzelne Veranstaltungen kann der Vorstand dies jedoch gestatten.

  2. Sämtliche grundlegenden Vorbereitungen wie Einräumen von Transportfahrzeugen aus dem Vereinslager, Einkauf von Lebensmitteln, Auf- und Abbau der Zelte usw. sollen möglichst zu gleichen Teilen von allen Teilnehmern gemeinsam geleistet werden. Eine Verteilung, wer was wann macht, wird stets flexibel untereinander abgesprochen.

  3. Der Verein stellt alle nichtalkoholischen Getränke für Mitglieder, die als Teilnehmer am Lager angemeldet sind. Tagesgäste sind dabei mit eingeschlossen.
    Von Tagesgästen über 16 Jahren, die keine Mitglieder sind, ist eine Pauschale in Höhe von 5 Euro pro Tag in die Barkasse des Vereins zu zahlen.

  4. Es dürfen keine Getränke in Originalverpackungen aus dem Lager gebracht werden.

Sicherheit

  1. Im Umgang mit Waffen, z.B. Schwertern wird das Waffenrecht stets beachtet und alle Zweikämpfe sind sportliche Spiele ohne Ernsthaftigkeit! Außer den mittelalterlichen bzw. historisch nachempfundenen Waffen sind sonst keine (insbesondere keine modernen) Waffen im Lager gestattet, keine historischen Feuerwaffen wie Kanonen oder Handfeuerwaffen und auch kein Zubehör hierfür, insbesondere Munition und Schießpulver. Eine Schießpulverwaffe ist außerhalb des Lagers zu laden.

  2. Der Konsum von alkoholischen Getränken, Drogen sowie beeinflussenden Medikamenten vor Kampfveranstaltungen und Trainings sowie dem Feuerspu­cken ist absolut zu unterlassen und auch im Lager selbst ist insbesondere die Kombination von Alkohol und Waffen oder gefährlichen Darstellungen tabu.

  3. Die Teilnahme an Schwertkämpfen, insbesondere an Schlachten ist ohne ausreichende Rüstung (auch Kopf und Hände) prinzipiell allen untersagt. Wer dies doch tut, handelt fahrlässig auf eigene Gefahr und kann von weiteren Lagerfahrten ausgeschlossen werden!

  4. Die Bedienung von Geschützen (Bliden, Onakern, Standarmbrüsten usw.) unterstehen einem Geschützkommandanten. Dieser ist sowohl für die Funktions­fähigkeit, die Bedienung und die Absperrung gefährlicher Bereiche mit Pflöcken und Seilen als auch im Besonderen für die ausführliche, korrekte Einwei­sung aller Geschützhelfer persönlich verantwortlich. Der Geschützkommandant wird von einem Vor­stand oder dem jeweiligen Lagerverantwortlichen auf Zeit bestimmt.

  5. Feuer, Fackeln, Öllampen, Kerzen usw. und natürlich insbesondere Heizgeräte und Öfen sind innerhalb der Zelte aufgrund der hohen Brandgefahr nur mit äußerster Sorgfalt einzusetzen und dürfen nie unbeauf­sichtigt gelassen werden.

  6. Es hat immer mindestens eine Person im Lager zu sein, die eventuelle Vorkommnisse zu verhindern versuchen oder zumindest beobachten kann, wer da­für verantwortlich war. Das auf Märkten zwischen Vereinen und Gruppen übliche gegenseitige „dieben“ der Banner, um einen Grund zur Feldschlacht zu initiieren, wird hierbei ausdrücklich ausgenommen, da das zum mittelalterlichen Rollenspiel gehört.

  7. Bei Bedarf oder wenn der Veranstalter dies ausdrücklich verlangt, wird eine Nachtwache aufgestellt. Eine Nacht­wache besteht grundsätzlich aus mindestens zwei Personen. Die zeitliche und personelle Einteilung der Nachtwa­che erfolgt flexibel den Umständen entsprechend.

  8. Mit Ausrüstung und Material ist sorgsam umzugehen. Waffen, Rüstung, Ausrüstung, Lebensmittel usw. gehören an den dafür vorgesehe­nen Platz. Brennbare Flüssigkeiten und alle Medikamente sind vor Kindern sicher zu verwahren!!!

  9. Auch Kinder von Mitgliedern im Lager stets willkommen. Die Eltern sind jedoch angehalten, sich im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht stets um ihre Kinder zu kümmern, um diese vor den grundsätzlichen Gefahren beim Betrieb eines Lagers (Feuer, brennbare Flüssigkeiten, Waffen, Häringe, scharfkantige Gegenstände) zu bewahren.

  10. Tiere im Lager (Hunde, Pferde, Esel etc.) müssen vorher mit angemeldet und aus Sicherheitsgründen immer angeleint oder eingezäunt werden.